Finanzordnung des Judo-Club Großbeeren e.V.
Kassenführung, Haushalt und Aufwendungsersatz
Inhaltsverzeichnis
§1 Kassenbuch & Kontoführung
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Der Kassenwart führt ein Kassenbuch (digital):
- Alle Einnahmen (Beiträge, Spenden, Zuschüsse)
- Alle Ausgaben (Miete, Matten, Versicherung, Trainer)
- monatlich fortgeführt und abgeglichen
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Bankkonten:
- Ein Vereinskonto (SEPA-fähig)
- Kontoauszüge monatlich prüfen
- Unterschrift des Kassenwartes + 1. Vorsitzender bei Verträgen
§2 Belege & Aufbewahrung
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Belegsicherung:
- Alle Quittungen, Rechnungen sammeln & abheften
- Ordnung nach Monat oder Kostenstelle
- Aufbewahrung: Mindestens 7 Jahre (§ 257 HGB)
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Beleganforderungen:
- Alle Ausgaben müssen belegt sein
- Beschreibung: Was? Wann? Wieviel?
- Datum + Unterschrift
§3 Kassenprüfung
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Prüfer/in & Einsicht
Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Kassenprüfer/innen (gemäß Satzung § 34 Abs. 1) haben Zugriff auf:- Kassenbuch
- Alle Belege
- Bankauszüge
- Mitgliederliste zur Vergleichsprüfung
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Prüfung mindestens 1x jährlich (vor MV)
Überprüfung:- Alle Einnahmen vollständig erfasst?
- Alle Ausgaben rechtmäßig?
- Belegdokumentation korrekt?
- Steuererklärung notwendig?
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Bericht an Mitgliederversammlung
Der Kassenprüfer erstattet Bericht, bestätigt oder vermerkt Beanstandungen.
§4 Rechnungsstellung & Zahlungsfristen
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Zahlungsziele:
- Mitgliedsbeiträge: Bis zum 5. Werktag des Monats per SEPA
- Rechnungen von Dritten: Einhaltung des Zahlungsziels
- Mahnung nach 14 Tagen
- Mahnung nach 28 Tagen
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Mahnung – Vorlage
„Sehr geehrte/r [Name], Ihr Beitrag für [Monat] ist fällig. Bitte überweisen Sie bis [Datum]. Hinweis: Bei Nicht-Zahlung nach zweiter Mahnung droht die Streichung aus der Mitgliederliste gemäß Satzung § 9 Abs. 2. Mit freundlichen Grüßen, Vorstand JCG"
§5 Haushaltsplan
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Der Kassenwart erstellt jährlich einen Haushaltsplan:
- Prognose Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse)
- Prognose Ausgaben (Miete, Trainer, Material)
- Überschuss oder Defizit?
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Vorlage zur Mitgliederversammlung
Die MV genehmigt oder ändert den Plan.
§6 Rücklagen & Reserven
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Der Verein kann Rücklagen bilden für:
- Notfallreparaturen
- Anschaffungen (neue Matten, Vereinskleidung)
- Preisträger/Wettkampfkosten
§7 Ausgabengenehmigung
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Nach Satzung:
- Kassenwart: 0 – 500 € eigenverantwortlich
- Vorstand (2 Unterschriften): 100 – 1.000 €
- Mitgliederversammlung: > 5.000 € oder außerordentlich
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Notfallregel
Bei Bruch oder Notreparatur kann der 1. Vorsitzende auch > 1.000 € genehmigen. Der 1. Vorsitzende hat den Vorstand unverzüglich (binnen 7 Tagen) schriftlich oder per E-Mail zu informieren und die Notwendigkeit zu begründen.
§8 Steuer & Gemeinnützigkeit
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Der Verein ist gemeinnützig und steuerbegünstigt.
- Bedingung: Mittelverwaltung nach AO § 55 Abs. 1.
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Jährliche Steuererklärung
Der Kassenwart oder ein Steuerberater reicht die Jahresbilanz beim Finanzamt ein. -
Kontenplan:
- Einnahmen: Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Zinsen
- Ausgaben: Miete, Personal, Sachmittel, Versicherung
§9 Signaturen & Kontrolleure
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Wer unterzeichnet Dokumente?
- Rechnungen, Angebote: 1. oder 2. Vorsitzende/r + Kassenwart
- Bankzugänge: 1. Vorsitzende/r + Kassenwart (Zweiunterschriftenprinzip)
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Kontrolle
Der Vorstand überwacht, dass kein Vereinsgeld für private Zwecke genutzt wird.
§10 Aufwendungsersatz und Reisekostenerstattung
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Grundsatz
Vereinsmitglieder und ehrenamtlich Tätige haben gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung einen Anspruch auf Ersatz der ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstandenen Aufwendungen nach § 670 BGB. -
Erstattungsfähige Aufwendungen:
- Fahrtkosten (PKW, öffentliche Verkehrsmittel)
- Übernachtungskosten (bei auswärtigen Veranstaltungen)
- Verpflegungsmehraufwand (bei Tagungen, Lehrgängen über 8 Stunden)
- Sachkosten (Porto, Kopien, kleinere Anschaffungen für den Verein)
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Fahrtkosten:
- PKW: 0,30 EUR¹ pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
- Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten (2. Klasse)
- Fahrgemeinschaften: Nur ein Fahrer erhält Erstattung
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Übernachtungskosten:
- Maximal 80 EUR pro Nacht (Einzelzimmer, inkl. Frühstück)
- Bei Trainingslagern: Nach tatsächlichen Kosten
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Verpflegungsmehraufwand:
- Ab 8 Stunden Abwesenheit: 14 EUR²
- Ab 24 Stunden Abwesenheit: 28 EUR²
- Bei ganztägigen Wettkämpfen/Lehrgängen
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Geltendmachung und Fristen
Aufwendungsersatz ist binnen 4 Wochen nach Entstehung beim Kassenwart geltend zu machen (gemäß Satzung § 17 Abs. 5). Ein Formular „Aufwendungsersatz" ist auszufüllen und mit Belegen einzureichen. Bei verspäteter Einreichung kann der Vorstand die Erstattung ablehnen. -
Belege
Alle Aufwendungen sind durch Quittungen, Tankbelege, Fahrkarten oder Hotelrechnungen nachzuweisen. Bei Fahrtkosten genügt eine eigene Aufstellung mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometern. -
Obergrenzen
Der Vorstand kann durch Beschluss mit einfacher Mehrheit die Erstattungssätze anpassen, sofern sie die steuerrechtlich anerkannten Höchstsätze nicht überschreiten. -
Rechtsgrundlagen
¹ Kilometerpauschale: Der Satz von 0,30 EUR/km basiert auf den steuerrechtlichen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a) für Fahrtkosten bei auswärtigen Tätigkeiten und Ehrenamtstätigkeit. Dies ist der aktuell geltende Höchstsatz.
² Verpflegungspauschalen: Die Sätze von 14 EUR (ab 8 Stunden) und 28 EUR (ab 24 Stunden) entsprechen den steuerrechtlich anerkannten Pauschbeträgen gemäß EStG § 9 Abs. 4a i.V.m. der aktuellen Lohnsteuer-Richtlinien des Bundesfinanzministeriums. Sie sind steuerfrei und gelten für Ehrenamtliche, die Aufwendungen für den Verein tätigen.
§11 Geltung
- Diese Ordnung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
- Änderungen durch Vorstandsbeschluss möglich.
- Alle Vereinsmitglieder anerkennen diese Ordnung.